Kulturstiftung Augsburg

Die Kulturstiftung Augsburg wurde im April 2021 gegründet, um Kunst und Kultur in Augsburg zu fördern, zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die Finanzierung von Kunst- und Kulturprojekten sowie die Unterstützung von Akteurinnen und Akteuren soll auf ein breiteres gesellschaftliches Fundament gestellt werden. Alle Personen der Stadtgesellschaft, die sich für Kunst und Kultur begeistern, sollen als Unterstützerinnen und Unterstützer gewonnen werden. Die Stiftung knüpft damit an die langjährige Tradition des bürgerschaftlichen Engagements in der Augsburger Stadtgesellschaft an.

Mit der Kulturstiftung Augsburg wird ein Förderinstrumentarium geschaffen, das die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand ergänzt oder ganz ersetzt, wenn die öffentliche Hand keine Fördergrundlage hat. Nur so bleibt die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft mit ihren unterschiedlichsten Angeboten in Augsburg zukunftsfähig. Und nur so kann die Erwerbssituation von Kunstschaffenden nachhaltig gestaltet werden.

Unterstützen Sie die Kulturstiftung Augsburg in ihrem ersten Projekt und spenden Sie für die Stadtteilkultur in Augsburg.

Wir freuen uns auf Ihre Spende. Jeder Betrag (kleine Beträge und auch große) sind herzlich willkommen. 

Die Kulturstiftung Augsburg ist 2021 ist aus der seit 2016 bestehenden Stiftung Theater Augsburg hervorgegangen. Alle für die Sanierung des Staatstheaters Augsburg an die Stiftung Theater Augsburg gespendeten Geldbeträge sind in einer zweckgebundenen Projektrücklage sicher verwahrt und stehen der Theatersanierung vollumfänglich zur Verfügung.

Bankverbindung:

EmpfängerHAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBANDE03 7205 0000 0000 0781 21
BICAUGSDE77XXX
VerwendungszweckSpende oder Zuwendung Kulturstiftung Augsburg

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben) erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.

c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis 4.999,99 € als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Ab 5.000 € erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).

Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

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