Augsburger Minuten Stiftung – gemeinsam statt einsam

Stiftung für Begegnung, Nähe und Gemeinschaft im Alter

Viele ältere Menschen in Augsburg und der Region leben allein. Für manche ist der kurze Besuch eines Pflegedienstes der einzige persönliche Kontakt am Tag. Was fehlt ist oft nicht medizinische Versorgung, sondern Zeit: ein Gespräch, ein Spaziergang, gemeinsames Vorlesen, ein Lächeln oder einfach jemand, der da ist. Genau hier setzen die Augsburger Minuten an. Unter dem Leitgedanken „Gemeinsam statt einsam – jede Minute zählt“ schenken sie Seniorinnen und Senioren zusätzliche Zeit, Aufmerksamkeit und menschliche Nähe. Durch Spenden werden Betreuungskräfte finanziert, die ältere Menschen besuchen, begleiten und soziale Kontakte ermöglichen.

So entstehen Momente der Gemeinschaft, die Einsamkeit lindern, Lebensfreude schenken  und auch zur emotionalen Stabilität sowie zur sozialen Aktivierung beitragen.

Mit der Gründung des Vereins Augsburger Minuten e. V. erhält dieses Engagement eine neue, dauerhaft gemeinnützige Struktur. Ergänzend dazu wurde die Augsburger Minuten Stiftung eingerichtet. Sie soll die Arbeit des Vereins langfristig stärken und dauerhaft sichern.

Stiftungsziel und -zweck

Zweck der Augsburger Minuten Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, insbesondere durch die Unterstützung von Besuchs- und Begleitdiensten, die Förderung sozialer Kontakte älterer Menschen, die Entlastung von Angehörigen sowie die Finanzierung zusätzlicher Betreuungsangebote.

Die Stiftung unterstützt damit gezielt die Arbeit der Augsburger Minuten. Sie hilft, dort Zeit zu schenken, wo Einsamkeit den Alltag bestimmt. Jede Zuwendung trägt dazu bei, Begegnung, Zuhören, Begleitung und Gemeinschaft für Seniorinnen und Senioren in Augsburg und der Region möglich zu machen.

Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen sowie aus Spenden können die Projekte der Augsburger Minuten langfristig unterstützt werden. Deshalb ist neben unmittelbaren Spenden auch der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung. So entsteht eine verlässliche Grundlage, damit ältere Menschen auch in Zukunft nicht allein bleiben müssen.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Augsburger Minuten jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet und helfen, konkrete Besuche, Begleitung und zusätzliche Zeit für einsame Seniorinnen und Senioren zu finanzieren.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften:
    Mit einer Überweisung ab 2.000 € können Sie die Arbeit der Augsburger Minuten langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Augsburger Minuten“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt:
    – 50 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft.
    – 50 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung.
    Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Augsburger Minuten Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Augsburger Minuten. So kann persönliches Engagement über die eigene Lebenszeit hinaus fortwirken und älteren Menschen in der Region dauerhaft Nähe, Würde und Geborgenheit schenken. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de.
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung die Augsburger Minuten Stiftung – gemeinsam statt einsam. Jede Minute zählt. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung „Augsburger Minuten Stiftung“

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Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 1.999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 2.00,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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