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Unsere FAQs: Antworten auf alle wichtigen Fragen

Die Stiftung HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg bündelt das Wirken vieler Stifter und Förderer in der Region für verschiedenste Zwecke unter einem Dach. Stifter haben die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in der Region und darüber hinaus mit Ihrer persönlichen Namensstiftung, mit Zuwendungen zum Stiftungsvermögen oder durch Zuwendungen zur zeitnahen Zweckverwirklichung (Spenden) zu unterstützen.

Hier haben wir für alle Interessierten häufig gestellte Fragen beantwortet. Falls Sie darüber hinaus Informationen benötigen wenden Sie sich bitte an unsere Stiftungsberaterin Susanne Stippler, Stadtsparkasse Augsburg, per Telefon 0821 3255-2050 oder E-Mail kundenstiftungen@sska.de. Wir freuen uns auf ein Gespräch.

Im Rahmen der von der Stadtsparkasse Augsburg errichteten nicht rechtsfähigen Stiftung „HAUS DER STIFTER –  Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ errichten Sie eine Unterstiftung (nachfolgend Stiftung genannt) durch Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin. Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung „HAUS DER STIFTER Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ behandelt. Dies schafft Synergieeffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung. Gleichwohl wird Ihre Stiftung buchhalterisch gesondert geführt. Anteiliges Stiftungsvermögen, Erträge, Rücklagen und Mittel zur Verfolgung der Stiftungszwecke sowie Spenden werden gesondert ausgewiesen. Werden Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft – der „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“.

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Familiennamen und Ihre Interessen weit über das eigene Leben hinaus zu erhalten.

Ja, es ist Ihre Stiftung und Sie bestimmen, wie Sie die Mittel verwenden möchten. Im Gegensatz zu einer Einzelstiftung bietet Ihnen persönlich die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen jederzeit anzupassen und den oder die Förderempfänger zu ändern.

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich. Die jährlichen Ausschüttungen aus Ihrer Namensstiftung können Sie regelmäßig durch einen von Ihnen festgelegten Spendenbetrag unterstützen, der zusammen mit den für die Zweckverwirklichung Ihrer Stiftung zur Verfügung stehenden Erträgen aus der Vermögensanlage verwendet wird.

Ihr Wille steht im Mittelpunkt! Sie bestimmen die zu fördernde Einrichtung ganz individuell. Sie können regional, national oder international tätige Einrichtungen fördern. Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken auswählen. Beispielsweise sind dies:

  • Kinder und Jugendhilfe
  • Naturschutz
  • Seniorenhilfe
  • Tierschutz
  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • Heimatpflege/Denkmalschutz…

… und noch viele weitere.

Stifter im HAUS DER STIFTER der Stadtsparkasse Augsburg werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung aus und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Stadtsparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht. Darin können Sie die Entwicklung der Stiftergemeinschaft und die Anlageergebnisse nachlesen. Außerdem erfahren Sie, wer alles durch die Stiftergemeinschaft gefördert wurde.

Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z.B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Beides ist möglich. Sie können Ihre Stiftung im HAUS DER STIFTER bereits lebzeitig mit Kapital ausstatten und sie immer wieder durch Zuwendungen bedenken.

Ergänzend oder alternativ können Sie auch am Ende des Tages Gutes tun und mit Ihrem Letzen Willen helfen. Ob als Vermächtnisnehmer oder Erbe – die Stiftung kümmert sich zuverlässig um die Verwendung der anvertrauten Vermögenswerte in Ihrem Sinn.

Mit Ihrer Stiftung im HAUS DER STIFTER der Stadtsparkasse Augsburg profitieren Sie

  • durch eine äußerst einfache Stiftungserrichtung
  • von höheren Ertragschancen durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
  • von einer professionellen Stiftungsverwaltung
  • von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung.

 

Erbt Ihre Stiftung, können wir uns auf Wunsch auch um die Nachlassabwicklung und/oder Grabpflege kümmern.

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden umfassend gefördert.

Einkommensteuer

Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Zuwendungen in den dauerhaft zu erhaltenden Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei deutlich höher steuerlich gefördert als etwa Spenden.

Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommenssteuervorauszahlungen ist möglich.

Beispiel zur steuerlichen Förderung

Zuwendung

EUR 200.000,-

Steuererstattung bei einem angenommenen Steuersatz von 30%

EUR   60.000,-

 

Eigener Aufwand

EUR 140.000,-

Schenkung- / Erbschaftsteuer

Die Zuwendung an Ihre Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer für Ihre Zuwendung führen.

Steuern auf Erträge

Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

Die Förderstiftungen brauchen Unterstützung und sind auf Zuwendungen Dritter angewiesen.

Selbstverständlich können Sie auch an Ihre eigene Stiftung spenden oder den Vermögensstock erhöhen.

 

Unser Konto für Spenden und Zuwendungen:

Kontoinhaber: HAUS DER STIFTER, Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg

IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21

BIC: AUGSDE77XXX

Verwendungszweck: Zuwendung zur Stiftung … oder Spende für die Stiftung …

 

Stiftungszuwendungen können Sie steuerlich geltend machen. Bitte geben Sie bei Beträgen über 300 Euro Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können.