Feuer + Flamme
Stiftung zur Aufklärung und Prävention im Bereich Brandschutz und Unfallverhütung
In Deutschland sterben jährlich bis zu 800 Menschen bei Bränden. Zehntausende werden schwerverletzt. 33% aller Brände werden von Kindern unter 7 Jahren verursacht, 400 Kinder jährlich können nur schwerstbrandverletzt gerettet werden.
Gründe dafür sind leider sehr oft Unwissenheit und falsches Verhalten.
Wissen rettet Leben! Je besser wir Menschen wissen, wie wir uns im Ernstfall richtig verhalten, desto besser können wir uns und andere retten. Leider sind Brandschutzaufklärung und -erziehung noch nicht selbstverständlich in unserer Gesellschaft. Hier setzt die Feuerwehrerlebniswelt an, sie verbindet Wissensvermittlung mit Freizeitspaß, für alle Besucher gleichermaßen. Auf die Besucher warten zahlreiche Attraktionen wie z.B. der verrauchte Raum, eine Flash-Over Vorführung, ein Trainingsparcour für Nachwuchsfeuerwehrleute und vieles mehr.
Die Feuerwehrerlebniswelt Bayern wurde im Oktober 2020 in Augsburg im Martinipark eröffnet. Dieses in Deutschland einzigartige Projekt konnte nur durch unglaubliches privates Engagement und Spenden verwirklicht werden. Und auch jetzt sind viele Attraktionen der Feuerwehrerlebniswelt nur durch Spenden realisierbar. Genau dafür steht die Stiftung Feuer + Flamme.
Stöbern Sie auch gerne im Flyer der Stiftung.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Stiftung Feuer+Flamme soll die Aufklärungsarbeit und den Erhalt der Feuerwehrerlebniswelt langfristig fördern. Sie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Feuerwehrerlebniswelt regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Zweck der Stiftung ist die Prävention im Bereich des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung zu fördern. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der allgemeinen mobilen Aufklärung und Prävention im Bereich Brandschutz im Haushalt, Beruf oder Umwelt.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Stiftung Feuer + Flamme jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Feuer+Flamme“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Feuer+Flamme als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Feuer+Flamme. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Unterstützen auch Sie diese wichtige Aufklärungsarbeit mit Ihrer Spende oder Zuwendung
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Feuerwehrerlebniswelt

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.