Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz

 

Als wir im Jahr 2013 den Verein Ein Herz für Streuner e. V. gründeten, hatten wir noch keine Vision davon, was sich daraus entwickeln würde. Alles begann mit einem einfachen Wunsch: den Hunden in den rumänischen Sheltern eine Stimme zu geben und ihnen ein Stück Hoffnung zu schenken. Damals bekamen die Tiere nur wenige Male pro Woche Futter, Impfungen gab es keine, Krankheiten breiteten sich ungehindert aus – das Leid war unermesslich.

Heute, zwölf Jahre später, blicken wir voller Dankbarkeit auf das, was bereits erreicht werden konnte. Doch gleichzeitig stellen wir uns die Frage: Was geschieht eines Tages, wenn wir nicht mehr da sind? Da wir keine Kinder haben, war für uns klar, dass unser Engagement nicht einfach mit unserem Ableben enden sollte. Aus diesem Gedanken heraus ist die Stiftung entstanden.

Sie ist noch jung, doch sie trägt in sich das Versprechen von Nachhaltigkeit und Zukunft. Wir möchten einen Ort schaffen, an dem sich Menschen mit denselben Werten zusammentun können – ein Sammelbecken für Ideen, Visionen und Herzenswünsche im Sinne des Tierschutzes. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Projekte langfristig gefördert werden, unabhängig von einzelnen Personen.

Unsere Hoffnung ist es, dass viele sich anschließen und die Stiftung durch Spenden, Zuwendungen oder testamentarische Vermächtnisse wachsen lassen. Denn nur so können wir dauerhaft das bewahren, was uns am Herzen liegt: den Schutz und die Würde der Tiere.

Von Herzen danken wir allen, die diesen Weg mit uns gehen.

Herzlichst,

Sandra und Christoph Baumeister

Foto: Kolbert Press

Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsspendenaktion der Stiftergemeinschaft sammelt die „Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz“ Spenden um Hunden und Katzen in Not einen „vollen Napf“ und medizinische Hilfe zu ermöglichen.

Stiftungsziel und -zweck

Die „Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz“ möchte den Tierschutz im In- und Ausland langfristig fördern. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich dafür mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Verein ”Ein Herz für Streuner e. V.“ regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Vereins ”Ein Herz für Streuner e. V.“ mit Sitz in München. Daneben können durch
die Stiftung auch weitere Tierschutzorganisationen mit Sitz in Europa gefördert werden.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der „Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz“ jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Ein Herz für Streuner“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die „Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz“ als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der „Ein Herz für Streuner – Stiftung für Tierschutz“. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 0821/3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Wenn auch Sie ein Herz für Streuner haben, dann helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung „Ein Herz für Streuner“

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Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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