einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom

Viele Chancen. Eine gemeinsame Idee.

einsmehr geht einen weiteren wichtigen Schritt in die Zukunft: Der Verein hat auch in der Stiftergemeinschaft HAUS DER STIFTER eine Stiftung eingerichtet.

Damit soll die Arbeit des Vereins langfristig gestärkt werden und neue Chancen für Menschen mit Down-Syndrom und ihren Familien geschaffen werden.

Seit vielen Jahren setzt sich einsmehr dafür ein, dass Menschen mit Down-Syndrom ihren eigenen Weg gehen und selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei geht es um weit mehr als einzelne Angebote: persönliche Entwicklung, Arbeit, Wohnen, Selbstständigkeit und Teilhabe sind wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben.

„Wir erleben jeden Tag, wie viel möglich ist, wenn Menschen die richtigen Chancen bekommen“, sagt Vorsitzende, Karin Lange. „Mit den Stiftungen möchten wir dafür sorgen, dass auch in Zukunft neue Ideen und Projekte entstehen und wir Menschen mit Down-Syndrom auf ihrem Weg begleiten können.“

Mitgründungsstifter gesucht

Einsmehr möchte den Grundstein der Stiftung gemeinsam mit Unternehmen und Privatpersonen aus der Region legen.

Bis zum 30.11.2026 werden Unternehmen und Privatpersonen als Mitgründungsstifter gesucht. Ab 1.000,00 € können Sie mit dabei sein.

„Wir suchen Unternehmen und Privatpersonen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit uns Zukunft gestalten möchten“, so Lange. „Es geht dabei nicht einfach um eine Spende. Wir laden Unternehmen und Privatpersonen ein, Mitgründungsstifter der Stiftungen  von einsmehr zu werden und gemeinsam mit uns ein Stück einsmehr-Geschichte zu schreiben.“

Die Mitgründungsstifter werden im Rahmen einer Gründungsfeier im Hotel einsmehr besonders gewürdigt und als Unterstützer der ersten Stunde auf Wunsch sichtbar gemacht.

Unter dem Motto „Wir sind einsmehr – von Anfang an für die Stiftung.“ lädt der Verein Unternehmen und Privatpersonen dazu ein, Teil dieses neuen Projektes zu werden.

Mitgründungsstifter überweisen Ihre Gründungseinlage ab 1.000,00 € bis zum 30.11.2026 an

einsmehr e. V.
IBAN DE82 7205 0000 0002 2535 73
Verwendungszweck: für Stiftungsgründung + Name, Adresse

Stiftungsziel und -zweck

Die „einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch Förderung des einsmehr Initiative Down-Syndrom Augsburg und Umgebung e. V..

In die Stiftung kann sich jeder mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einbringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem einsmehr Initiative Down-Syndrom Augsburg und Umgebung e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der „einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom“ jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 3.000 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck Zuwendung „einsmehr Stiftung“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die „einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom“ als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der „einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom“. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de.
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung die einsmehr Stiftung – für Menschen mit Down-Syndrom. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung „einsmehr Stiftung“

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Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 2.999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 3.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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