Feuer + Flamme – Gemeinsam für mehr Sicherheit

Mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche werden in Deutschland jedes Jahr wegen Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich behandelt – rund 7.000 von ihnen so schwer, dass sie im Krankenhaus versorgt werden müssen. Viele dieser Unfälle wären vermeidbar.

Doch nicht nur Brände stellen unsere Gesellschaft vor Herausforderungen. Extremwetter, Hochwasser, Stürme, Energieengpässe und andere Krisen zeigen, wie wichtig es ist, in Notlagen richtig zu handeln.

Prävention schützt. Wissen rettet Leben.

Genau hier setzt die Feuerwehrerlebniswelt Augsburg an. Sie vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen lebenswichtiges Wissen rund um Brandschutz, Unfallverhütung sowie Zivil- und Katastrophenschutz – praxisnah, verständlich und nachhaltig. Besucherinnen und Besucher erleben realitätsnah, wie sie sich in Gefahrensituationen richtig verhalten – vom sicheren Verhalten in verrauchten Räumen bis hin zum Black-Out-Szenario in einem Einfamilienhaus.

Die Feuerwehrerlebniswelt Augsburg wurde 2020 im Martinipark eröffnet. Dieses deutschlandweit einzigartige Bildungsprojekt konnte nur durch außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement, starke Partner und zahlreiche Spenden verwirklicht werden. Auch heute sind viele Bildungsangebote und neue Projekte nur mit Unterstützung engagierter Förderinnen und Förderer möglich.

Stiftungsziel- und zweck:

Die Stiftung Feuer+Flamme sichert die Bildungs- und Präventionsarbeit der Feuerwehrerlebniswelt Augsburg langfristig. Sie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Neben Spenden zur unmittelbaren Umsetzung von Projekten ist deshalb insbesondere der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung. Denn das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Feuerwehrerlebniswelt regelmäßige und dauerhafte Einnahmen zur Förderung von Projekten in den Bereichen Brandschutz, Unfallverhütung, Zivil-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie der Entwicklung neuer Bildungsangebote für Menschen jeden Alters.

Helfen Sie mit! Unterstützen Sie die Stiftung Feuer+Flamme und investieren Sie in Bildung, die Leben retten kann.
  • Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe, die unmittelbar für Projekte der Stiftung verwendet wird.
  • Alternativ können Sie mit einer Überweisung ab 500 € gleichzeitig spenden und stiften: Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Feuer+Flamme“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Feuer+Flamme als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Feuer+Flamme. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Unterstützen Sie diese wichtige Aufklärungsarbeit mit Ihrer Spende oder Zuwendung!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Feuer+Flamme

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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