Förderstiftung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.
Wenn sich das Leben zu Ende neigt, entsteht oft ein hoher Unterstützungsbedarf in den verschiedensten Bereichen. Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft wird dieses Thema noch viele Generationen beschäftigen und benötigt tatkräftige Unterstützung.
Der Verein AHPV e.V. ist ein Netzwerk aus über 50 unterschiedlichen Organisationen. Alle AHPV-Mitglieder arbeiten in der Hospiz- und Palliativversorgung eng zusammen und wollen ihre Hilfsmöglichkeiten koordiniert anbieten und ausbauen – zum Wohle der Patienten und Angehörigen.
Wesentliches Ziel des Netzwerks ist es, den Menschen unserer Region, die unheilbar krank sind oder am Ende ihres Lebens stehen, die bestmögliche Beratung, Behandlung, Pflege, Betreuung und Begleitung in Hospizarbeit und palliativer Versorgung zu ermöglichen. Allerdings profitieren noch nicht alle, die es benötigen von der entsprechenden Hospizarbeit und Palliativversorgung. Noch bestehen Lücken im Angebot, in der Qualifizierung der Mitarbeitenden und an den Schnittstellen zwischen den Versorgern.
Mit der Stiftungsgründung ist der Anstoß gegeben, diese Lücken zu schließen. Jetzt gilt es, die Arbeit der Stiftung nachhaltig erfolgreich zu gestalten – mit Spenden und Zustiftungen.
Stöbern Sie dazu auch gerne im Flyer der Stiftung.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Stiftung soll die Arbeit des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e. V. langfristig fördern. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem AHPV e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen.
Zweck der Förderstiftung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e. V. ist es, eine langfristige Basis für die Weiterbildung, -entwicklung und -vernetzung in Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg zu schaffen. Nur so können bestehende Lücken im Versorgungsangebot geschlossen werden. Die Förderstiftung des AHPV e.V. handelt politisch und konfessionell ungebunden.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Förderstiftung AHPV jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung AHPV“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung AHPV als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung AHPV. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die wertvolle Arbeit dieser Stiftung nachhaltig zu unterstützen:
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e. V.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.