Förderstiftung Hochschule Augsburg
Die Geschichte der Hochschule Augsburg geht bis in Jahr 1710 in Form der „Reichstädtischen Kunstakademie Augsburg“ zurück. Maßgeblich für das 50-jährige Jubiläum der Hochschule Augsburg ist jedoch das Gründungsjahr der „Staatlichen Fachhochschule Augsburg“, 1971. Dieses Jubiläum ist ein passender Anlass, die Hochschule Augsburg noch stärker in der Gesellschaft zu verankern.
Deshalb hat die Hochschule Augsburg gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Hochschule Augsburg e. V. die Förderstiftung Hochschule Augsburg eingerichtet. Ein herzliches Dankeschön geht an die Mitgründungsstifter Wolfgang Rockelmann und Prof. Dr. Wolfgang Rommel.
Durch die Stiftung haben Bürger, Institutionen und Unternehmen eine Möglichkeit, mit Zuwendungen für die Stiftung oder für Projekte an der gesellschaftspolitischen Entwicklung der Region sowie an der Weiterentwicklung der Hochschule Augsburg teilzuhaben. Denn Hochschulförderung ist lokale bzw. regionale Förderung. Über 80 % der Absolvent:innen der Hochschule Augsburg bleiben als Fachkräfte im bayerisch-schwäbischen Wirtschaftsraum. Welche Bedeutung dies für die Unternehmen hat, zeigen die Anfragen aus den Personal- und Marketingabteilungen, die im Zuge des Employer Brandings und des Recruitings eine enge Kooperation mit der Hochschule eingehen wollen.
Weihnachtsspendenaktion im HAUS DER STIFTER
Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsspendenaktion der Stiftergemeinschaft sammelt die Förderstiftung Hochschule Augsburg unter dem Stichwort „Stipendien“ Spenden für Deutschlandstipendien an der Technischen Hochschule Augsburg.
Details zur Spendenaktion entnehmen Sie der Startseite.
Leitbild
Um Studierende auf dem Weg zu einer Persönlichkeit, die in Wirtschaft und Gesellschaft gefragt ist, optimal zu begleiten, sind Mittel, die über die staatliche Grundversorgung hinaus gehen, unabdingbar. Neben den Angeboten an Kooperationen und Fördermaßnahmen der Hochschule sowie des Fördervereins (z. B. Stipendien, Preise und Hörsaalpatenschaften), stellt nun die Stiftung ein weiteres Instrument in der Sicherung und Steigerung der Qualität an der Hochschule Augsburg dar. Dabei können sowohl Spenden für konkrete Maßnahmen geleistet werden, als auch Zustiftungen in das Vermögen der Stiftung eingebracht werden, die dann langfristig Wirkung entfalten.
Auszug Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des gemeinnützigen Vereins zur Förderung der Hochschule Augsburg e. V. Der Verein verfolgt den gemeinnützigen Zweck, die Hochschule Augsburg bei der Ausbildung Ihrer Studenten sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit ideell und materiell zu unterstützen. Die Unterstützung erstreckt sich auf Maßnahmen im Rahmen der Studentenhilfe. Insbesondere ergänzt er die vom bayerischen Staat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch Beiträge und Spenden zur Ausgestaltung des Unterrichts.
Stöbern Sie auch gerne in der Broschüre der Förderstiftung Hochschule Augsburg.
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die Ziele der Stiftung zu unterstützen:
Bankverbindung:
Empfänger | HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg |
IBAN | DE03 7205 0000 0000 0781 21 |
BIC | AUGSDE77XXX |
Verwendungszweck | Spende oder Zuwendung Hochschule Augsburg |
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 2.000 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin können Sie ab 10.000 € der Stiftung auch eine Zuwendung als verbrauchbares Vermögen leisten. Dies muss zwingend im Verwendungszweck angegeben werden oder Sie wenden sich an unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler. Die Aufteilung Ihrer Zuwendung erfolgt, wie vorstehend beschrieben.
c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 1.999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 2.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 1.000 € möglich, erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.
c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 1.000 € möglich, erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.
c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.