Förderstiftung youfarm

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Die Förderstiftung youfarm wurde im September 2017 anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e. V. von verschiedenen engagierten Mitgliedern  errichtet.
Die Jugendfarm im Augsburger Westen (youfarm) bietet im städtischen Wohnumfeld der Stadt Augsburg Kindern und Jugendlichen einen Ort, der Ihre Kreativität und den friedlichen Umgang mit anderen Kulturen fördert. Auf der youfarm sollen eigene Erfahrungen gesammelt und in Verantwortung für Natur und Schöpfung wichtige Aspekte des sozialen Miteinanders erlernt werden.

So leistet die youfarm als beispielhaftes Modell der konfessionsunabhängigen offenen Kinder- und Jugendhilfe einen wertvollen Beitrag zur Bildung unserer Kinder und zum Erhalt des sozialen Friedens im Augsburger Westen. Der Förderverein Jugendfarm unterstützt auf vielfältige Art die Errichtung und den dauerhaften Betrieb der pädagogisch betreuten und für alle Kinder und Jugendlichen kostenfrei zugängigen youfarm.

Bisher durch die Stiftung unterstützte Maßnahmen:

2022: neues Stallgebäude für die Schafe inklusive großer Werkstatt (für tier- und werkpädagogische Arbeit)
2024: Bau eines inklusiven Klangpfades

Stiftungsziel- und zweck:

Durch die Errichtung der Förderstiftung youfarm soll die erfolgreiche Aufbauarbeit des Fördervereins langfristig fortgeführt und die vielfältigen Angebote der youfarm finanziell gesichert werden. Die soziale Verantwortung der Stifter für Schöpfung, sozialen Frieden und das Wohlergehen zukünftiger Generationen in Augsburg prägt den Geist der Förderstiftung youfarm. Die Stiftung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Förderverein regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zweck der Förderstiftung youfarm ist es, in Übereinstimmung mit der Satzung des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V., neben der finanziellen vor allem die ideelle Unterstützung und den Betrieb der Jugendfarm im Augsburger Westen zu fördern. Die Jugendfarm ist ein pädagogisch betreuter Spielplatz, der im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung die Spiel- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in den neu wachsenden Vierteln in Augsburgs Westen verbessern will. Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern und Jugendlichen aus den westlichen Stadtteilen Augsburgs soll nachhaltig gefördert werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.

Das erwartet Kinder und Jugendliche auf der youfarm…

…garteln, pflanzen und jäten in der Gartengruppe oder dem eigenen Gemüsebeet,
… Lagerfeuer,
…ein Tipi,
…ein Wasserspielplatz,
….ein Niederseilgarten,
…ein großes Farmhaus,
…nette Leute
und vieles mehr!

Kommen Sie vorbei! Die youfarm ist mitten in Augsburg-Pfersee, genauer Am Pferseer Feld 30.
Gut erreichbar zu Fuß, Fahrrad, Auto, Bus Linie 32 und 35 oder Straßenbahn Linie 3.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Förderstiftung youfarm jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Förderstiftung youfarm“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Förderstiftung youfarm als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Förderstiftung youfarm. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Bitte unterstützen Sie die Arbeit der youfarm mit Ihrer Spende oder Zuwendung. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER –  Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Förderstiftung youfarm

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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