Förderstiftung youfarm

Die Förderstiftung youfarm wurde im September 2017 anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e. V. von verschiedenen engagierten Mitgliedern  errichtet.
Die Jugendfarm im Augsburger Westen (youfarm) bietet im städtischen Wohnumfeld der Stadt Augsburg Kindern und Jugendlichen einen Ort, der Ihre Kreativität und den friedlichen Umgang mit anderen Kulturen fördert. Auf der youfarm sollen eigene Erfahrungen gesammelt und in Verantwortung für Natur und Schöpfung wichtige Aspekte des sozialen Miteinanders erlernt werden.

Foerderstiftung-youfarm_logo_vektSo leistet die youfarm als beispielhaftes Modell der konfessionsunabhängigen offenen Kinder- und Jugendhilfe einen wertvollen Beitrag zur Bildung unserer Kinder und zum Erhalt des sozialen Friedens im Augsburger Westen. Der Förderverein Jugendfarm unterstützt auf vielfältige Art die Errichtung und den dauerhaften Betrieb der pädagogisch betreuten und für alle Kinder und Jugendlichen kostenfrei zugängigen youfarm.

Durch die Errichtung der „Förderstiftung youfarm“ soll die erfolgreiche Aufbauarbeit des Fördervereins langfristig fortgeführt und die vielfältigen Angebote der youfarm finanziell gesichert werden.Die soziale Verantwortung der Stifter für Schöpfung, sozialen Frieden und das Wohlergehen zukünftiger Generationen in Augsburg prägt den Geist der „Förderstiftung youfarm“. 

Stiftungszweck:
Zweck der „Förderstiftung youfarm“ ist es, in Übereinstimmung mit der Satzung des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V., neben der finanziellen vor allem die ideelle Unterstützung und den Betrieb der Jugendfarm im Augsburger Westen zu fördern. Die Jugendfarm ist ein pädagogisch betreuter Spielplatz, der im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung die Spiel- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in den neu wachsenden Vierteln in Augsburgs Westen verbessern will. Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern und Jugendlichen aus den westlichen Stadtteilen Augsburgs soll nachhaltig gefördert werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Fördervereins Jugendfarm im Augsburger Westen e.V.

Das erwartet Kinder und Jugendliche auf der youfarm…

…garteln, pflanzen und jäten in der Gartengruppe oder dem eigenen Gemüsebeet,
… Lagerfeuer,
…ein Tipi,
…ein Wasserspielplatz,
….ein Niederseilgarten,
…ein großes Farmhaus,
…nette Leute
und vieles mehr!

Kommen Sie vorbei! Die youfarm ist mitten in Augsburg-Pfersee, genauer Am Pferseer Feld 30.
Gut erreichbar zu Fuß, Fahrrad, Auto, Bus Linie 32 und 35 oder Straßenbahn Linie 3.

Sie möchten die Arbeit dieser Stiftung nachhaltig unterstützen?
Wir freuen uns über Ihre Überweisung auf das Stiftungskonto:

Bankverbindung:

EmpfängerHAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBANDE03 7205 0000 0000 0781 21
BICAUGSDE77XXX
VerwendungszweckSpende oder Zuwendung youfarm

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 500 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.

c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

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