Fuggerei Förderstiftung
Fuggerei stärken, mehr Zuhause schaffen – Ihre Spende hilft bedürftigen Augsburgerinnen und Augsburgern.
Mehr als 150 Menschen wohnen heute in der Fuggerei, für 88 Cent Jahreskaltmiete und drei Gebete am Tag. Es sind finanziell bedürftige Familien, Alleinstehende und Paare aus Augsburg, die trotz Arbeit, Rente oder sozialer Leistungen nicht am »normalen« Wohnungsmarkt mithalten können. In der Fuggerei finden sie einen Weg aus Sorgen und Zukunftsangst. Nicht nur der Bau, auch die permanente Instandhaltung, Modernisierung und Verwaltung der Fuggerei wird seit ihrer Gründung durch Stiftungsmittel finanziert, ohne Steuermittel oder Zuschüsse der öffentlichen Hand.
Seit über 500 Jahren wirksame Hilfe für die Mitmenschen – das ist nachhaltig!
Die Fuggerei finanziert sich durch eine selbstständige, unabhängige Stiftung mit einem eigenen Vermögen, das nur für den Stiftungszweck eingesetzt werden darf. Seit Jahrhunderten bildet der stiftungseigene Forst den wichtigsten Teil des Stiftungsvermögens. Weitere Einnahmen kommen aus den Eintrittsgeldern der Fuggerei und – immer wichtiger – aus Spenden und Zuwendungen. Mit der Fuggerei Förderstiftung in der HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft wird das noch einfacher.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Fuggerei Förderstiftung soll den Erhalt der einzigartigen Sozialsiedlung in Augsburg und der eigenen Klimawälder langfristig fördern. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Fuggerei regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Zweck der Fuggerei Förderstiftung ist der Erhalt der Fuggerei als soziale Heimat für die Fuggereibewohner und die Weiterentwicklung der Idee „Fuggerei NEXT500“ als Impuls für die Welt.
Unterstützen Sie die Zukunft einer der ältesten sozialen Einrichtungen der Welt.
Die Fuggerei wird heute so dringend gebraucht wie vor 500 Jahren. Immer mehr Menschen können sich ein Leben in der Stadt nicht mehr leisten und wissen nicht, wohin. Helfen Sie mit, dass die Fuggerei auch in Zukunft eine Heimat für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger bietet, in der sie würdig und selbstbestimmt leben können. Sie unterstützen dabei zugleich das Ziel von Fuggerei NEXT500, die Idee die Fuggerei zu stärken und Stifter und Förderer für weitere Fuggereien zu gewinnen.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Fuggerei Förderstiftung jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 1.000,00 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Fuggerei Förderstiftung“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 50 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 50 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Fuggerei Förderstiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Fuggerei Förderstiftung. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de
Mit Ihrer Spende können Sie gezielt die Klimawälder der Fuggerschen Stiftung und somit den Erhalt der Fuggerei unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Helfen auch Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung. Vielen Dank!
Ihre Überweisung können Sie ganz komfortabel hier online oder bei jeder Bank vornehmen.
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Fuggerei Förderstiftung

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.