GEMEINSAM Bildung schaffen

Stiftung zur Förderung der Augsburger vhs

Zum 120-jährigen Bestehen der Augsburger Volkshochschule, einer Institution, die seit Generationen Bildung und Aufklärung in unsere Stadt und Region bringt, wird die Stiftung „Gemeinsam Bildung schaffen“ gegründet. Diese Stiftung ist mehr als ein Geschenk zum Jubiläum – sie ist ein Zeichen der Wertschätzung für das bisher Erreichte und ein Bekenntnis zur Zukunft, um die Grundwerte der Bildung und des lebenslangen Lernens für kommende Generationen nachhaltig zu fördern.

Bildung ist das Fundament einer funktionierenden, gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft.
In einer Welt, in der die Anforderungen an Wissen und Kompetenzen ständig wachsen, darf der Zugang zu Bildung nicht dem Zufall überlassen bleiben. Bildung ist der Schlüssel zu einem erfüllten und selbstbestimmten Leben, doch ohne finanzielle Unterstützung bleibt dieser Schlüssel oft ungenutzt. Sie braucht Förderung, Engagement und finanzielle Sicherheit – heute, morgen und für alle kommenden Generationen.

Die Stiftung „GEMEINSAM Bildung schaffen“ übernimmt die Aufgabe, dieses Fundament dauerhaft zu unterstützen. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit Zuwendungen aktiv einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Bildung zu setzen. Jede Spende und jeder Beitrag stärkt die Volkshochschule Augsburg und stellt sicher, dass Bildung in unserer Stadt und Region auch in den nächsten Jahrzehnten gedeiht.

Nur zusammen können wir gewährleisten, dass Bildung in all ihren Facetten auch in Zukunft eine tragende Säule unserer Gesellschaft bleibt. Die Stiftung soll ein lebendiges Symbol unserer gemeinsamen Verantwortung dafür sein.

Aktuell eingehende Spenden werden für die Entstehung des vhs Lerncafés verwendet. Das Lerncafé ist ein einladender Ort, an dem Gemütlichkeit und Bildung aufeinandertreffen. Hier können Besucherinnen und Besucher bei einer Tasse Kaffee oder einem Tee in ruhiger, gemütlicher Atmosphäre lernen, sich austauschen, entspannen und eine kreative Pause einlegen.

Stiftungsziel- und zweck:

Die Stiftung GEMEINSAM Bildung schaffen soll die Arbeit der Volkshochschule Augsburg langfristig fördern. Sie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Volkshochschule Augsburg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Der Zweck der Stiftung GEMEINSAM Bildung schaffen wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des „Augsburger Volkshochschule – Augsburger Akademie e. V.“, dieser erfüllt seine Zwecke durch Bildungsangebote, die sich insbesondere auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche erstrecken. Dadurch sollen der Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Schlüsselqualifikationen ermöglicht, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geschärft, sowie schöpferische Fähigkeiten gefördert werden. Die Veranstaltungen sollen zum Abbau von Vorurteilen beitragen und  zum besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenverantwortlichen Handelns führen. Damit leistet die Erwachsenenbildung einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung einer humanen und lebenswerten Umwelt. Sie trägt zur Integration und zum sozialen Zusammenhalt bei. 

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung GEMEINSAM Bildung schaffen jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung GEMEINSAM Bildung schaffen“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung GEMEINSAM Bildung schaffen als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung GEMEINSAM Bildung schaffen. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de 
Helfen auch Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, GEMEINSAM Bildung zu schaffen

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung GEMEINSAM Bildung schaffen

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Hinweis zur Datenverarbeitung