Gemeinsam Bildung schaffen
Stiftung zur Förderung der Augsburger vhs
Zum 120-jährigen Bestehen der Augsburger Volkshochschule, einer Institution, die seit Generationen Bildung und Aufklärung in unsere Stadt und Region bringt, wird die Stiftung „Gemeinsam Bildung schaffen“ gegründet. Diese Stiftung ist mehr als ein Geschenk zum Jubiläum – sie ist ein Zeichen der Wertschätzung für das bisher Erreichte und ein Bekenntnis zur Zukunft, um die Grundwerte der Bildung und des lebenslangen Lernens für kommende Generationen nachhaltig zu fördern.
Bildung ist das Fundament einer funktionierenden, gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft.
In einer Welt, in der die Anforderungen an Wissen und Kompetenzen ständig wachsen,
darf der Zugang zu Bildung nicht dem Zufall überlassen bleiben. Bildung ist der Schlüssel zu einem erfüllten und selbstbestimmten Leben, doch ohne finanzielle Unterstützung bleibt dieser Schlüssel oft ungenutzt. Sie braucht Förderung, Engagement und finanzielle Sicherheit – heute, morgen und für alle kommenden Generationen.
Die Stiftung „Gemeinsam Bildung schaffen“ übernimmt die Aufgabe, dieses Fundament dauerhaft zu unterstützen. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit Zuwendungen aktiv einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Bildung zu setzen. Jede Spende und jeder Beitrag stärkt die Volkshochschule Augsburg und stellt sicher, dass Bildung in unserer Stadt und Region auch in den nächsten Jahrzehnten gedeiht.
Nur zusammen können wir gewährleisten, dass Bildung in all ihren Facetten auch in Zukunft eine tragende Säule unserer Gesellschaft bleibt. Die Stiftung soll ein lebendiges Symbol unserer gemeinsamen Verantwortung dafür sein.
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung Gemeinsam Bildung schaffen wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des „Augsburger Volkshochschule – Augsburger Akademie e. V.“, dieser erfüllt seine Zwecke durch Bildungsangebote, die sich insbesondere auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche erstrecken. Dadurch sollen der Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Schlüsselqualifikationen ermöglicht, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geschärft, sowie schöpferische Fähigkeiten gefördert werden. Die Veranstaltungen sollen zum Abbau von Vorurteilen beitragen und zum besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenverantwortlichen Handelns führen. Damit leistet die Erwachsenenbildung einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung einer humanen und lebenswerten Umwelt. Sie trägt zur Integration und zum sozialen Zusammenhalt bei.
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die Ziele der Stiftung zu unterstützen:
Bankverbindung:
Empfänger | HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg |
IBAN | DE03 7205 0000 0000 0781 21 |
BIC | AUGSDE77XXX |
Verwendungszweck | Spende oder Zuwendung Gemeinsam Bildung schaffen |
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 500 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.
c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.