Glück für Kinder Förderstiftung

Im Dienst für Kinder in Not seit 1572

Helfen Sie mit!

Schenken Sie Glück und Zukunft

für hilfsbedürftige Kinder in unserer Region

Die „Glück für Kinder Förderstiftung“ setzt sich für Kinder und Jugendliche ein, deren Weg im Leben mit verschiedenen Stolpersteinen beginnt. Wir fördern sie und orientieren uns dabei an den Kinderrechten, die Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe beinhalten und wollen helfen sie umzusetzen. Auch Integration und Inklusion zu fördern ist der Förderstiftung ein großes Anliegen.

Unser Ziel und Motto lautet:

Gib Glück für Kinder, 
dass sie wieder glücklich sind!!!

Pusteblumen sind fragile Glücksbringer am Wegesrand. Ein Windstoß reicht, um ihre Schirmchen in die Luft zu heben. Wie oft sieht man Kinder die eine Pusteblume pflücken und die Schirmchen wegpusten, dabei kommen ihnen Glücksgefühle und Wünsche in den Sinn.

Lassen Sie uns gemeinsam Glücksbringer – Pusteblumen für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sein.

Bereits umgesetzte Projekte:
– Errichtung einer Seilbahn (Zip-Line) im wiederaufgebauten Hochseilgarten an der Stammeinrichtung „Deffnerhaus“ in Augsburg Hochzoll

Stiftungszweck- und ziel:

Stiftungszweck – gefördert wird: Evangelisches Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg (evki)

Mit viel Liebe, Geborgenheit, Geduld, Respekt und Einfühlungsvermögen werden hilfebedürftige und auch sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche in der Region Stadt und Landkreis Augsburg sowie Aichach-Friedberg durch vielfältige Hilfsangebote unterstützt.

Vor Ort für Augsburger Kinder – seit es das Evangelische Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg und seine Trägerstiftung Stiftung Evangelisches Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg gibt, zählt es seit 450 Jahren zu den ältesten sozialen Einrichtungen in Europa. Die Einrichtung ist auf Spender und Förderer angewiesen. Hilfe für Familien und Kinder in Not ist Tradition und Auftrag, damals wie heute.

Das Evangelische Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg (evki) orientiert sich in seinem pädagogischen und psychologischen Hilfsangebot am Bedarf des jeweiligen Kindes und seiner Familie. Die moderne Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung – mit Stammsitz in Augsburg-Hochzoll – bietet eine Vielfalt an ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfen und engagiert sich zudem vor Ort in den Familien mit zahlreichen freiwilligen Angeboten für die Nöte von Familien. Qualifizierte Fachkräfte bieten Hilfen für Kinder und auch Familien mit Kindern, die in ihrem persönlichen Umfeld starken Belastungen oder traumatischen Erlebnissen ausgesetzt sind.

Ziel der Stiftung Glück für Kinder ist die langfristige Förderung des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrums Augsburg (evki). Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem evki Augsburg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung Glück für Kinder jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften:
    Mit einer Überweisung ab 1.000 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Glück für Kinder“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 50 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 50 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Glück für Kinder als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Glück für Kinder. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de

 

Unterstützen auch Sie Kinder und ihre Zukunft, dass sie glücklich werden. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Glück für Kinder

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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