Holbein-Gymnasium Stiftung Zukunft

Talente fördern. Zukunft gestalten

Das Holbein‑Gymnasium Augsburg hat Persönlichkeiten hervorgebracht, die Geschichte geschrieben haben – wie Rudolf Diesel, Hans von Euler‑Chelpin und Johann Deisenhofer. Ihr Werdegang zeigt, welches Potenzial entsteht, wenn Talent auf Förderung trifft.

Die Stiftung wurde von ehemaligen Absolventen gegründet, die genau dieses Potenzial weitertragen möchten. Sie wollen der Schule etwas zurückgeben und heutigen Schülern die Chancen ermöglichen, die ihren eigenen Weg geprägt haben.

Gefördert werden leistungsorientierte junge Menschen, deren Möglichkeiten durch ihre Lebensumstände begrenzt sind. Durch gezielte Projekte, Mentoring und Praxisnähe sollen Perspektiven für ihre Zukunft geschaffen werden.

„Die Förderung von Talenten ist eine der wertvollsten Investitionen in die Zukunft – für das Holbein‑Gymnasium, Augsburg und Europa“, sagen die Gründer. Ihr Ziel:

Talente fördern. Zukunft gestalten.
Wir schaffen Chancen für die nächste Generation am Holbein‑Gymnasium. Getragen von denen, die selbst ihren Weg hier begonnen haben.

Investition in Talente ist Investition in Zukunft:
Als Plattform für alle, die sich mit dem Holbein‑Gymnasium verbunden fühlen, laden wir dazu ein, aktiv zur Förderung junger Talente beizutragen – durch Engagement, Spenden und Zustiftungen.

Stiftungsziel und -zweck

Die Holbein-Gymnasium Stiftung Zukunft bietet allen Freunden und Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und fördert so langfristig das schulische Leben „am Holbein“. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zwecke der Stiftung sind die ideelle und finanzielle Förderung des schulischen Lebens der gesamten Schulgemeinschaft des Holbein-Gymnasiums in Augsburg sowie der Entwicklung von einzelnen Schülern. Insbesondere sollen sozial benachteiligte und (zugleich) leistungsorientierte Schüler sowie der soziale Zusammenhalt des Holbein-Gymnasiums in Augsburg gefördert werden.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Stiftungsarbeit jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 1.000 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Stiftung Holbein-Gymnasium“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Holbein-Gymnasium Stiftung Zukunft als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Holbein-Gymnasium Stiftung Zukunft. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung das schulische Leben am Holbein-Gymnasium Augsburg. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Holbein-Gymnasium Stiftung Zukunft

QR Code Holbein Gymnasium

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1.000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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