Hospizstiftung Albatros
Hospiz ist Haltung.
Hospizarbeit hat Rahmenbedingungen um schwerkranke / sterbende Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zu unterstützen und zu begleiten. Dies bedeutet, ein Leben bis zuletzt zu ermöglichen und Leid zu lindern.
Ziel ist, Menschen am Lebensende ganzheitlich zu betreuen. Dies beinhaltet auch, den Betroffenen möglichst viel Sicherheit und Stabilität am Lebensende zu geben.
Die hospizliche Fürsorge für die betroffenen Menschen bedeutet Unterstützung und Beistand in den körperlichen, psychischen, sozialen und seelisch geistigen Bedürfnissen – unabhängig von deren religiösen Überzeugung, Nationalität und Weltanschauung.
Die hospizliche Fürsorge umfasst auch die Begleitung Trauernder.
Dies geschieht durch professionelle Beratung, Begleitung, Zuwendung und Anerkennung der Individualität jedes Einzelnen und schafft so Vertrauen, Entlastung und Lebensqualität.
Die Hospizstiftung Albatros möchte diese Arbeit unterstützen sowohl im ambulanten Bereich als auch in der Einrichtung und dem Betrieb eines stationären, teilstationären, hospizlich / palliativen Bereichs.
Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsspendenaktion der Stiftergemeinschaft sammelte die Hospizstiftung Albatros Spenden für die Begleitung Sterbenskranker und deren Angehöriger durch die Hospizgruppe Albatros.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Stiftung soll die hospizliche Fürsorge für betroffene Menschen langfristig fördern. Sie bietet allen die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Hospiz-Gruppe „Albatros“ Augsburg e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Hospiz-Gruppe ”Albatros“ Augsburg e. V.. Diese begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase und hilfsbedürftige Angehörige durch psychosoziale Begleitung sowie Angebote zur Trauerbewältigung.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die wertvolle Arbeit der Hospiz-Gruppe Albatros jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Hospizstiftung Albatros“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Hospizstiftung Albatros als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Hospizstiftung Albatros. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die wertvolle Arbeit dieser Stiftung zu unterstützen:
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Hospitzstiftung Albatros
Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Hospizarbeit hat Rahmenbedingungen um schwerkranke / sterbende Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zu unterstützen und zu begleiten. Dies bedeutet, ein Leben bis zuletzt zu ermöglichen und Leid zu lindern.