Hospizstiftung Albatros

Hospiz ist Haltung.

Hospizarbeit hat Rahmenbedingungen um schwerkranke / sterbende Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zu unterstützen und zu begleiten. Dies bedeutet, ein Leben bis zuletzt zu ermöglichen und Leid zu lindern.

Ziel ist, Menschen am Lebensende ganzheitlich zu betreuen. Dies beinhaltet auch, den Betroffenen möglichst viel Sicherheit und Stabilität am Lebensende zu geben.

Die hospizliche Fürsorge für die betroffenen Menschen bedeutet Unterstützung und Beistand in den körperlichen, psychischen, sozialen und seelisch geistigen Bedürfnissen – unabhängig von deren religiösen Überzeugung, Nationalität und Weltanschauung.

Die hospizliche Fürsorge umfasst auch die Begleitung Trauernder.

Dies geschieht durch professionelle Beratung, Begleitung, Zuwendung und Anerkennung der Individualität jedes Einzelnen und schafft so Vertrauen, Entlastung und Lebensqualität.

Die Hospizstiftung Albatros möchte diese Arbeit unterstützen sowohl im ambulanten Bereich als auch in der Einrichtung und dem Betrieb eines stationären, teilstationären, hospizlich / palliativen Bereichs.

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert die  Hospiz-Gruppe ”Albatros“ Augsburg e. V.. Diese unterstützt und begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase und hilfsbedürftige Angehörige durch psychosoziale Begleitung sowie Angebote zur Trauerbewältigung. 

Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die Arbeit der Hospiz-Gruppe „Albatros“ Augsburg e.V.  zu unterstützen:

Bankverbindung:

EmpfängerHAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBANDE03 7205 0000 0000 0781 21
BICAUGSDE77XXX
VerwendungszweckSpende oder Zuwendung  Hospizstiftung Albatros

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 500 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.

c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

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