Bankverbindung:

Empfänger HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC AUGSDE77XXX
Verwendungszweck Spende oder Zuwendung Augsburger Hospiz- und Paliativversorgung e.V.

Förderstiftung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.

Wenn sich das Leben zu Ende neigt, entsteht oft ein hoher Unterstützungsbedarf in den verschiedensten Bereichen. Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft wird dieses Thema noch viele Generationen beschäftigen und benötigt tatkräftige Unterstützung. Der Verein AHPV e.V. ist ein Netzwerk aus über 50 unterschiedlichen Organisationen. Alle AHPV-Mitglieder arbeiten in der Hospiz- und Palliativversorgung eng zusammen und wollen ihre Hilfsmöglichkeiten koordiniert anbieten und ausbauen – zum Wohle der Patienten und Angehörigen.

Wesentliches Ziel des Netzwerks ist es, den Menschen unserer Region, die unheilbar krank sind oder am Ende ihres Lebens stehen, die bestmögliche Beratung, Behandlung, Pflege, Betreuung und Begleitung in Hospizarbeit und palliativer Versorgung zu ermöglichen. Allerdings profitieren noch nicht alle, die es benötigen von der entsprechenden Hospizarbeit und Palliativversorgung. Noch bestehen Lücken im Angebot, in der Qualifizierung der Mitarbeitenden und an den Schnittstellen zwischen den Versorgern. Mit der Stiftungsgründung ist der Anstoß gegeben, diese Lücken zu schließen. Jetzt gilt es, die Arbeit der Stiftung nachhaltig erfolgreich zu gestalten – mit Spenden und Zustiftungen.

Stiftungszweck

Zweck der Förderstiftung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. ist es, eine langfristige Basis für die Weiterbildung, -entwicklung und
-vernetzung in Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg zu schaffen. Nur so können bestehende Lücken im Versorgungsangebot
geschlossen werden. Die Förderstiftung des AHPV e.V. handelt politisch und konfessionell ungebunden. Der Stiftungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 500 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin können Sie der Stiftung auch eine Zuwendung als verbrauchbares Vermögen leisten. Dies muss zwingend im Verwendungszweck angegeben werden oder Sie wenden sich an unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler. Die Aufteilung Ihrer Zuwendung erfolgt, wie vorstehend beschrieben.

c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

e) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung. Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler.

f) Testamentarische Zuwendung/ Namensstiftung. Sie möchten sich dauerhaft engagieren, eine testamentarische Zuwendung leisten oder eine eigene Namensstiftung errichten? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler.

g) Zuwendung durch Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen. Gerne steht Ihnen auch hier unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler zur Verfügung.

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