Leben mit Magersucht
Stiftung zur Unterstützung von Menschen mit Essstörungen
Die Stiftung „Leben mit Magersucht“ wurde 2016 von Augsburger Geschwistern eingerichtet, um an Ihren verstorbenen Bruder Josef zu erinnern.
Die Gründer der Stiftung wollen, dass die Erträge der Stiftung auf die klassische Magersucht (Anorexia nervosa) – die Todesursache ihres Bruders – verwandt wird. Hierbei liegt Ihnen insbesondere die Früherkennung und Prävention dieser Erkrankung am Herzen.
„Es braucht viel Sensibilität, um die ersten Warnzeichen der Erkrankung richtig zu deuten. Wir erinnern uns an Dinge wie: Mahlzeiten werden ausgelassen, über den Tag wird sehr wenig gegessen. Die Nahrung wird in kleine Teile geschnitten und jeder Bissen wird lange gekaut. Die Gedanken unseres Bruders kreisten wohl ständig um das Essen. Dennoch war der Essvorgang für ihn eine Qual.“ so die Stifter.
Nur durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit erkennt man diese ersten Warnzeichen – gerade bei jungen Menschen. Es ist den Stiftungsgründern ein besonderes Anliegen, dass diese Gruppe durch gezielten Unterricht und Hilfsprojekte möglichst frühzeitig erreicht wird.
Deshalb unterstützt die Stiftung die Arbeit von „Schneewittchen – Beratung bei Essstörungen“. Diese Anlaufstelle für Menschen, die von einer Essstörung betroffen sind, ist ein Angebot des SOS-Kinderdorf Augsburg.
Die Entstehungsgründe für Essstörungen sind sehr vielfältig und individuell unterschiedlich. Ursachen können im persönlichen, familiären, sozialen und biologischen Bereich liegen.
Stöbern Sie auch im Flyer.
Mit Katharina Stang, Sozialpädagogin & systemische Beraterin und Sophia Rehm, Erziehungswissenschaftlerin & systemische Beraterin stehen erfahrene Sozialpädagoginnen mit therapeutischer Zusatzausbildung zur Verfügung.
Das Team der Beratungsstelle Schneewittchen unterstützt Menschen, die von einer Essstörung betroffen sind durch:
- Beratung (Einzel-, Online-, Telefonberatung)
- Angeleitete Gruppen
- Aufsuchende Unterstützung für Menschen mit Essstörungen
- Prävention an Schulen / Fortbildungsangebote für Fachkräfte
Ziele der Präventionsarbeit sind u.a. die Sensibilisierung und Aufklärung über Essstörungen, gleichzeitig die Förderung eines positiven Körperbewusstseins und die Stärkung des Selbstwertgefühls sowie die Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen.
„Schneewittchen“ begleitet Betroffene sowie Angehörige. Durch Elterngruppen und Elternberatungen unterstützen sie Angehörige in einer äußerst belastenden Lebenssituationen. Die Stiftung soll dazu beitragen, dieses wertvolle Angebot in Augsburg zu erhalten.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Stiftung Leben mit Magersucht soll die Arbeit des Beratungsangebots „Schneewittchen“ langfristig fördern. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Beratungsstelle Schneewittchen regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Aufklärungsarbeit von Schneewittchen. Die Öffentlichkeit soll für das Thema Magersucht sensibilisiert werden, um u.a. erste Warnzeichen frühzeitig zu erkennen.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Stiftung Leben mit Magersucht jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften:
Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Leben mit Magersucht“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Leben mit Magersucht als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Leben mit Magersucht. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de
Unterstützen auch Sie die wichtige Aufklärungsarbeit von „Schneewittchen“ mit Ihrer Spende oder Zuwendung! Vielen Dank!
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Leben mit Magersucht
Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
