Stiftung Fritz-Felsenstein Haus

Die Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus wurde vom Verein Fritz-Felsenstein-Haus e. V. in Königsbrunn im Jahr 2015 errichtet. Der Verein Fritz-Felsenstein-Haus (FFH) ist ein Zentrum für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen in Mittel- und Nordschwaben sowie den angrenzenden Landkreisen von Oberbayern.

Aufgabe des Vereins ist die Betreuung, Förderung, Therapie und Beratung körperbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Das Leben und Lernen in der Gemeinschaft wird dabei von Partnerschaftlichkeit und einem respektvollen Umgang bestimmt. Ziel bei der Förderung und Betreuung ist es, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu leben, zu lernen, sich selbst zu vertrauen und durchzusetzen, Freunde zu finden und einen ganz persönlichen Weg zu gehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich der ganzheitlichen Förderung der dem FFH anvertrauten Menschen verpflichtet. Durch ihr persönliches Engagement und ihre menschliche wie fachliche Qualifikation sichern sie die Qualität des pädagogischen, therapeutischen und beraterischen Handelns. So zeichnet sich die alltägliche Arbeit durch Vielfalt, Kreativität, vor allem aber durch Menschlichkeit aus.

Die Stiftung soll es Förderern des FFH ermöglichen, Beiträge zu einem geschützten Vermögensstock zu leisten, der möglichst für immer Bestand hat und über den Verein die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung dauerhaft unterstützt. Insbe­sondere soll die Form der Stiftung für Privatpersonen und Gesellschaften eine passende Möglichkeit dar­stellen, durch Vermögensübertragungen in Form von Schenkung, Vererbung oder Vermächtnis die Zwecke des FFH zu fördern und damit dem Gemeinwohl in der Region Augsburg nachhaltig zu dienen.

Die Stiftung ist als Gemeinschaftsstiftung konzipiert. Sie ist daher ausdrücklich auf den Erhalt von Zustiftungen und sonstigen Stärkungen und Unterstützungen ihrer Anliegen durch Dritte ausgerichtet.

Aktuelles Projekt: „Außenstelle Langweid: Schaffung eines inklusiven Schulcampus im Norden Augsburgs“

Da die Schülerzahl der Fritz-Felsenstein-Schule schnell anstieg und der Platz seit Jahren nicht mehr reichte, hatte das Fitz-Felsenstein-Haus schon länger die Idee einen zweiten Standort zu schaffen. Dieser sollte im Norden entstehen, um die Fahrzeiten der dortigen Familien erheblich zu verkürzen und dadurch deren Lebensqualität deutlich zu verbessern. Dieser neue Standort wurde in Langweid gefunden. Und welch eine Fügung: Neben dem Neubau der Außenstelle des FFH baut die Gemeinde Langweid auf demselben Grundstück ihre neue Grund- und Mittelschule. Dadurch wird ein gemeinsamer inklusiver Campus geschaffen.

Sowohl für den Bau (mehrere Millionen Euro), als auch für den laufenden Betrieb (über 100.000 € im Jahr) wird viel Kapital benötigt. Die „Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus“ soll hier ein planbarer Finanzierungsbaustein sein.

Eingehende Spenden werden daher für den Bau bzw. später für den laufenden Betrieb des neuen inklusiven Schulcampus verwendet. Ein großer Schritt ist schon vollbracht. Der Rohbau steht und es konnte am 14.02.2025 das Richtfest gefeiert werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist für 2026 geplant, ab dem Schuljahr 2026/2027 soll dort dann unterrichtet werden.

Stiftungsziel- und zweck:

Mit der Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus soll das Leben und Lernen in der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderung langfristig gefördert werden. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Fritz-Felsenstein-Haus e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zweck der Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus ist die Förde­rung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehöri­gen. Sie setzt sich für ihre Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit ein. Sie handelt dabei politisch und konfessionell ungebunden. Im Rahmen des Inklusions- und Teilhabegedankens können sich ihre Angebote auch an nichtbehinderte Menschen richten.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Fritz-Felsenstein-Haus e. V. mit Sitz in Königsbrunn.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrages verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrages dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de senden.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung die wertvolle Arbeit dieser Stiftung! Vielen Dank.

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus

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Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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