Sportstiftung Augsburg
Sport bewegt jede Stadt. Die Augsburger Sportvereine stärken den sozialen Zusammenhalt unserer Stadt und verbinden Menschen jeden Alters und über alle Bevölkerungsgruppen hinweg. Die Stadt Augsburg stellt Sporttreibenden und Sportvereinen ganzjährig Sportstätten und Schwimmbäder zur Verfügung und unterstützt die Sportvereine im Rahmen des städtischen Haushalts mit finanziellen Zuschüssen.
Die kommunalen Sportförderungsmöglichkeiten allein reichen heute aber nicht mehr aus, um die Sport- und Kulturlandschaft unserer Stadt zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Referent für Kultur, Welterbe und Sport, Herr Jürgen K. Enninger, im Jahr 2022 den Impuls zur Errichtung der Sportstiftung Augsburg gesetzt als Teil des HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse. Gemeinsam mit den mitgründenden Augsburger Sportvereinen will die Stiftung für den Sport einen Beitrag zur vereinsübergreifenden Sportförderung in Augsburg setzen. Ziel ist dabei, das Erleben von Sport und Bewegung zu sichern sowie sportliche Projekte nachhaltig zu gestalten.
Fotos: Siegfried Kerpf, Ruth Plössel und Annette Zöpf alle Stadt Augsburg
Die Sportstiftung wird sich dabei vorrangig der Förderung
- von Projekten aus dem Breitensport, insbesondere von Projekten gemeinnützig anerkannter Vereine
- von Integration und Inklusion durch Sport
- der Sportförderung – durch Projekte der Sportvereine – in Kindergärten, Schulen und Stadtteilen
widmen.
In Augsburg ist das bürgerschaftliche Engagement historisch verankert. Lassen Sie uns mit Ihrer Spende oder Zuwendung für die Stiftung für den Sport gemeinsam zusätzliche Möglichkeiten für Kultur und Sport in unserer Stadt schaffen.
Ihre Spenden (große und kleine) sind herzlich willkommen!
Bankverbindung:
Empfänger | HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg |
IBAN | DE03 7205 0000 0000 0781 21 |
BIC | AUGSDE77XXX |
Verwendungszweck | Spende oder Zuwendung Sportstiftung Augsburg |
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben) erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.
c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis 4.999,99 € als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Ab 5.000 € erhöhen zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.