Förderstiftung der Universität Augsburg

Die Universität Augsburg ist weit mehr als ein Ort des Lernens und der Forschung. Sie ist ein Raum der Inspiration, in dem Wissen wächst, Innovationen entstehen und Antworten auf die zentralen Fragen unserer Gesellschaft gefunden werden.

Mit ihren fach- und fakultätsübergreifenden Schwerpunkten und durch enge Vernetzung entfaltet die Universität Augsburg ihre interdisziplinäre Stärke. So leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft.

Außergewöhnliche Projekte in Forschung und Lehre, die gezielte Förderung herausragender Studierender – insbesondere auch von Studierenden mit Handicap – sowie der Ausbau modernster Infrastruktur jenseits der staatlichen Grundausstattung sind ohne die Unterstützung von Freunden und Förderern nicht denkbar. Ihr Engagement macht den Unterschied.

Nur durch die großzügige Mitwirkung von Unterstützerinnen und Unterstützern können wir unseren Forscherinnen und Forschern die Freiheit geben, neue Wege zu beschreiten und die Grenzen des Möglichen zu erweitern.

Mit der Errichtung dieser Förderstiftung im Jahr 2025 erweitern und stärken wir die bestehenden Fördermöglichkeiten. Gemeinsam setzen wir uns ein für eine lebendige, innovative und zukunftsorientierte Wissenschaftslandschaft in Augsburg.

Stiftungsziel und -zweck

Die Förderstiftung der Universität Augsburg soll unter anderem außergewöhnliche Projekte in Forschung und Lehre finanzieren oder herausragende Studierende mit und ohne Handicap unterstützen. Sie bietet allen Menschen die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Uni Augsburg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens ist deshalb von großer Bedeutung.

Zweck der Stiftung der Universität Augsburg ist die Förderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg. Darin eingeschlossen sind die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden und die Pflege der Außenbeziehungen der Universität.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Förderstiftung Universität Augsburg jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Förderstiftung Universität Augsburg“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Förderstiftung Universität Augsburg als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Förderstiftung Universität Augsburg. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 0821/3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Förderstiftung der Universität Augsburg

QR-Code Spendentool Uni Augsburg

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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