Stiftung Bürger für Friedberg
zur Unterstützung kulturellen Engagements
Über 30 Jahre engagieren wir uns ehrenamtlich für unsere Stadt, vor allem der Friedberger Advent mit seinem Markt und den hochwertigen klassischen Konzerten, aber auch der Friedberger Musiksommer sind uns ans Herz gewachsen. Diese Veranstaltungen haben Strahlkraft weit über Friedberg hinaus und es ist uns ein Anliegen, diese und andere kulturelle
Aktivitäten auch künftig zu unterstützen. Deshalb haben wir uns entschieden, die ”Stiftung Bürger für Friedberg“ zu gründen.
Im Mittelpunkt der Stiftung steht die Förderung ehrenamtlich getragener Kultur-Projekte und deren bürgerschaftliches Engagement in Friedberg. Sie sorgt so für ein weiterhin lebendiges kulturelles Miteinander in der Stadt. Denn in Zeiten immer knapper zur Verfügung stehender Mittel der öffentlichen Hand, wird ehrenamtliches Wirken immer wichtiger werden. Wir möchten alle interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürger motivieren, diese Aktivitäten zu unterstützen und so den Friedberger Gemeinschaftssinn zu fördern.
Die Stiftung Bürger für Friedberg bietet allen Friedberger Bürgerinnen und Bürgern – und allen, die sich mit Friedberg verbunden fühlen – die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich mit Zuwendungen aktiv einzubringen. Damit kann Jede und Jeder ein starkes Zeichen zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in unserer schönen Stadt setzen. Die Stiftung ist zukunftssicher, denn ihr Förderzweck ermöglicht ein flexibles Reagieren auf künftige gesellschaftliche Herausforderungen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und fördert nachhaltig die örtliche Kulturszene. Deshalb ist – neben Spenden für aktuelle Kulturprojekte – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Anita & Gerd Horseling, Martha & Franz Reißner
Stiftungsziel und -zweck
Die Stiftung Bürger für Friedberg soll das kulturelle Engagement in Friedberg langfristig fördern. Sie bietet allen, die sich mit Friedberg verbunden fühlen die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Stiftung Bürger für Friedberg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Die Stiftung Bürger für Friedberg verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere Förderung von Kunst und Kultur, der Bildung und Ausbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Heimatpflege und Heimatkunde und des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (ohne direkte Einzelfallhilfen).
Eingehende Spenden und Zuwendungen werden u. a. dafür verwendet, die Spuren der „Friedberger Mozartin“ in Friedberg wieder sichtbar zu machen. Anna Maria Peter, geboren 1670 in Friedberg/Bayern, wurde die erste Frau von Mozarts Großvater Johann Georg Mozart (1679-1736). Ein kleines Büchlein, das wieder neu aufgelegt werden soll erzählt, unter welch abenteuerlichen und größtenteils widrigen Umständen sie ihr Leben verbrachte, wie sie von Friedberg nach Augsburg kam und welch große soziale Bedeutung das für die Familie Mozart hatte.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Stiftung Bürger für Friedberg jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Stiftung Bürger für Friedberg“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Bürger für Friedberg als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Bürger für Friedberg. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung das kulturelle Engagement in Friedberg. Vielen Dank!
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Stiftung Bürger für Friedberg

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).
Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.