Stiftung Grenzenlos Zusammenleben

Die „Stiftung Grenzenlos Zusammenleben“ wurde von einem Augsburger Ehepaar eingerichtet, das sich seit Jahren aktiv für die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen engagiert.

Aus der Präambel der Stifter:
„Wir haben uns ein Ziel gesetzt:
Wir möchten Menschen einander näher bringen.
Wir, das sind Menschen, die an der Vermehrung von sozialen Werten mitarbeiten wollen.
Deshalb haben wir die Stiftung GRENZENLOS ZUSAMMENLEBEN ins Leben gerufen. Sie soll dazu beitragen, das Miteinander in unserer Gesellschaft zu stärken.
Wichtig ist uns ein toleranter, verantwortungsvoller und friedfertiger Umgang miteinander. Die Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Gruppierungen sollen sich kreativ beteiligen und unsere Zukunft mitgestalten. Das Leben in unserer Stadt ist bunt und vielfältig. Augsburg mit seiner aktiven Gesellschaft hat schon viel geleistet, die daraus erwachsenen Aufgaben zu meistern. Eine Reihe von Organisationen (Initiativen, Vereine, Projektgruppen), die unsere Vorstellungen verwirklichen, haben sich bereits gebildet. Diese wollen wir nach Kräften unterstützen. Aber auch eigene Projekte sind in Zukunft denkbar. Menschen, die sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer offenen, toleranten und lebenswerten Stadtgemeinschaft interessieren, können sich in dieser Stiftung einbringen…“
Stöbern Sie auch gerne im Flyer der Stiftung.

Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2024 der Stiftergemeinschaft unterstützte die Stiftung Grenzenlos Zusammenleben das Wohnprojekt Augsburg. Diese Kooperation von Tür an Tür und der Diakonie Augsburg hilft u. a. durch verschiedene Beratungen und ehrenamtliche Angebote Geflüchtete auf dem Weg zur eigenen Wohnung. Darüber hinaus setzt sich das Wohnprojekt Augsburg für einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum ein.

Stiftungsziel- und zweck:

Die Stiftung Grenzenlos Zusammenleben soll die Integrationsarbeit von Menschen aus anderen Kulturkreisen langfristig fördern. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Stiftung Grenzenlos Zusammenleben regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Hilfs- und Integrationsangeboten für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge oder Vertriebene. Dazu gehören z.B. die Schaffung und der Erhalt von Begegnungsstätten, Sprach- und Lernangebote für Neubürger, Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Patenschaften und vieles mehr.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung Grenzenlos Zusammenleben jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Stiftung Grenzenlos Zusammenleben“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Grenzenlos Zusammenleben als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Grenzenlos Zusammenleben. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .

 

Neben regelmäßigen Förderungen des „Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e. V.“, engagierte sich die Stiftung auch für folgende Projekte: 
2019: Unterstützung des Grandhotels Cosmopolis in Augsburg
2021: Bildung und Gesundheit von neuangekommenen Geflüchteten in Augsburg über das Diakonische Werk Augsburg
2024: Förderung eines Begegnungsbereichs im integrativen Wohnprojekt des „Tür an Tür – miteinander wohnen und leben.e.V.“ in dem z.B. durch Hausaufgabenbegleitung der Grundstein  für gute Bildungschancen geschaffen wird, gerne auch mit für Kinder der näheren Nachbarschaft. Der Raum soll auch für Erwachsenenbildung (zB Deutsch-Kurse), Vereinstreffen oder Familienfeiern sowie für Beratungsangebote genutzt werden.
2025: gezielter Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsberatung der „Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH“ – so kann noch mehr Menschen geholfen werden, eine Wohnung zu finden und langfristig zu behalten

Unterstützen Sie die Arbeit dieser Stiftung mit Ihrer Spende oder Zuwendung

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg

IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21

BIC: AUGSDE77XXX

Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Grenzenlos Zusammenleben

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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