Stiftung Obdach für Mensch und Tier

Manfred Schönfelder, 2. Vorstand des Fördervereins Wärmestube-SKM Augsburg e.V. und Gründer der GESA Hygienegruppe, schaut da hin, wo andere wegschauen. Er setzt sich für diejenigen ein, die sich nicht mehr um sich selbst kümmern können. Nur ehrenamtlich anzupacken war ihm irgendwann zu wenig. Deshalb hat er die „Stiftung Obdach für Mensch und Tier“ unter dem Dach der Stiftergemeinschaft HAUS DER STIFTER der Stadtsparkasse Augsburg eingerichtet. Damit möchte er die Menschen unterstützen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Durch seine intensive und langjährige Erfahrung in der Wärmestube kennt er die Themen Obdachlosigkeit und Armut sehr genau.

„Helfen Sie mit, obdachlosen Menschen eine Brücke zu bauen, die zu einem Leben in Würde führen soll ohne Armut und Ausgrenzung und für ein warmes Essen täglich,“ so das große Anliegen des Stifters Manfred Schönfelder. Deshalb wird aus der Stiftung der Förderverein Wärmestube-SKM Augsburg e.V. unterstützt. Die Hilfe der Wärmestube ist vielfältig: Sie reicht vom Unterhalt von Obdachlosengräbern, über ein Street-Work Sani Mobil, Weihnachtsfeiern für Obdachlose, Kälte- und Wärmebusse bis hin zur persönlichen Begleitung. Die obdachlosen Menschen treffen hier stets auf ein offenes Ohr sowie einen warmen und trockenen Platz. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich ohne Vergütung oder Kostenersatz erbracht. Die meisten Angebote können nicht ohne Spenden finanziert werden. 

Stiftung Obdach für Tier und Mensch

Aus der Stiftung bereits unterstützte Projekte:

2020 – 2022 Unterstützung der Wärmestube beim Unterhalt des aufgestellten Zeltes mit Heizgeräten. Dieses war auf Grund von Corona-Maßnahmen notwendig um die Versorgung der obdachlosen Menschen aufrecht erhalten zu können.  

2023 Mitfinanzierung einer neuen Tiefkühlzelle in der Wärmestube Augsburg.

Mit Ihrer Zuwendung helfen Sie mit, dieses tolle Projekt weiter aufrecht zu erhalten, denn jede Spende an die „Stiftung Obdach für Mensch und Tier“ kommt den Betroffenen direkt zugute.

Stiftungsziel- und zweck:

Die Stiftung soll die Arbeit der Wärmestube-SKM Augsburg e. V. langfristig fördern. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Wärmestube Augsburg e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zweck der „Stiftung Obdach für Mensch und Tier“ ist die Förderung von Angeboten für obdachlose Menschen und den Tierschutz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Hilfen für mittel- und obdachlose Menschen wie z.B. Wärmestuben, Kälte-, Wärmebusse, Verköstigung, medizinische und psychologische Betreuung, und vieles mehr. Außerdem werden  Projekte zur artgerechten Haltung und Versorgung von Tieren gefördert. 

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung Obdach für Mensch und Tier jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Obdach für Mensch und Tier“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Obdach für Mensch und Tier als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Obdach für Mensch und Tier. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de 
Helfen auch Sie, diese wichtige Unterstützung in Augsburg aufrecht zu erhalten. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Obdach für Mensch und Tier

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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