Vera Setzer Stiftung für das Römische Museum Augsburg

 
Was wäre Augsburg ohne seine römische Vergangenheit? 

„Das römische Erbe Augsburgs wird sicher nie in Vergessenheit geraten, denn unsere Stadt ist seit über 2000 Jahren untrennbar mit der römischen Geschichte verbunden.
Es ist jedoch an der Zeit, einen modernen Ort der Präsentation zu schaffen für die vielen römischen Schätze Augsburgs und diese somit zu erhalten. Ich wünsche mir, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen mit einem museumspädagogischen, interaktiven Konzept das Interesse und die Begeisterung für die Römer in unserer Gegend geweckt werden. So könnten sich Jung und Alt auf eine spannende Zeitreise begeben. Das Museum soll ein Ort der Begegnung werden, der mit thematischen Schwerpunkten, Ausstellungen und Veranstaltungen Wissen vermittelt, zu Forschungen anregt und die römischen Fundstücke zeitgemäß der Öffentlichkeit nahe bringt. Mit meiner Initiative möchte ich weitere Förderer motivieren, mit ihren Zuwendungen und Spenden zur Verwirklichung des Projekts „Römisches Museum Augsburg“ beizutragen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.“ Vera Setzer

„Wir begrüßen ausdrücklich die Gründung der Stiftung zur Förderung eines Römischen Museums.
Das persönliche Engagement von Vera Setzer und weiteren Förderern hilft uns dabei, der Stadtgesellschaft und den Gästen die sensationellen Grabungsfunde angemessen zu präsentieren.“ Dr. Sebastian Gairhos, Leiter der Stadtarchäologie Augsburg

Aktuelle Projekte/Unterstützungen:
Eingehende Spenden werden zur finanziellen Unterstützung für die Konservierung und Restaurierung römischer Mosaikfußböden – gefunden im Klostergarten von St. Stephan – verwendet. Hier können Sie Details erfahren.

Bisher durch die Stiftung unterstützte Maßnahmen:

2024: Restaurierung Bronzegefäß; Restaurierung mehrerer stark zerscherbter Keramikgefäße
ab 2025: Konservierung und Restaurierung eines römischen Mosaikfußbodens

Stiftungsziel- und zweck:

Die Vera Setzer Stiftung für das Römische Museum Augsburg soll die Sichtbarmachung des römischen Erbes langfristig fördern und sichern. Sie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Römischen Museum regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur und der Bildung, insbesondere die Projekte und Maßnahmen im Bereich des Stiftungszwecks zur Errichtung des Römischen Museums, wie z. B. die Ausstellung „Römerlager – das römische Augsburg in Kisten“. Bei Errichtung des Römischen Museums können die Baukosten und dessen Erhalt gefördert werden. Daneben wird der Erwerb, der Erhalt und die Restauration von Exponaten gefördert. Vor der Errichtung des Museums werden z. B. der Erhalt der Exponate im archäologischen Zentraldepot der Stadtarchäologie unterstützt. Weiterhin kann die Stiftung pädagogische Konzepte, Veranstaltungen und Publikationen zu diesem Themenkreis fördern.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Vera Setzer Stiftung für das Römische Museum Augsburg jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Römisches Museum“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Vera Setzer Stiftung für das Römische Museum Augsburg als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Vera Setzer Stiftung für das Römische Museum Augsburg. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung das römische Erbe Augsburgs sichtbar zu machen:

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Stiftung Römisches Museum Augsburg

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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