mukis zukunftsstiftung

Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen. (Rabinranath Tagore)

Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist das wertvollste Gut unserer Gesellschaft. Unser Ziel ist es, die medizinische Versorgung, Prävention sowie die psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Schwaben nachhaltig zu verbessern. Die Stiftung des „Fördervereins der Klinik für Kinder und Jugendliche, schwäbisches Mutter-Kind-Zentrum e. V., Augsburg“ soll als beständige Quelle der Unterstützung dienen, um innovative Projekte, Forschungsvorhaben sowie konkrete Hilfsangebote langfristig zu sichern.  

Stiftungsziel und -zweck

Ziel der mukis zukunftsstiftung ist es, die medizinische Versorgung, Prävention sowie die psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Schwaben nachhaltig zu verbessern. Sie bietet engagierten Stiftern und Stifterinnen die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv zur Stärkung der Gesundheitsversorgung beizutragen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Förderverein mukis e. V. regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens ist deshalb von großer Bedeutung.

Die Stiftung des Fördervereins mukis e. V. soll als beständige Quelle der Unterstützung dienen, um innovative Projekte, Forschungsvorhaben sowie konkrete Hilfsangebote langfristig zu sichern. Wir investieren beispielsweise in Medizintechnik, Innenausstattung, Spielgeräte, Personalfortbildung und Forschungsprojekte, von denen die Patientinnen und Patienten der Kinderklinik Augsburg Mutter-Kind Zentrum Schwaben profitieren.

Stiftungszweck ist die Förderung der klinischen Wissenschaft und Forschung der Klinik für Kinder und Jugendliche sowie des schwäbischen Mutter-Kind Zentrum in Augsburg.


Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der mukis zukunftsstiftung jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung mukis zukunftsstiftung“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft. 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die mukis zukunftsstiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der mukis zukunftsstiftung. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de 
Engagieren Sie sich mit uns! Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung Kindern Zukunft zu schenken. Vielen Dank!

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung mukis zukunftsstiftung

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Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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